Das erwartet Dich!

Am besten machst Du Dir gleich Dein eigenes Bild und schaust, ob Ausbildung und Beruf zu Dir passen.

Das bringst Du mit

Kommunikationsgeschick

Du hast jeden Tag viel mit Mandanten, Kollegen und Deinem Chef zu tun. Daher wäre es gut, wenn Du sprachlich fit bist und viel Freude am Umgang mit Menschen hast.

Organisationstalent

Oft hältst Du den Anwälten und Anwaltsnotaren den Rücken frei. Deswegen sind Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit wichtig.

Schulabschluss

Gesetzlich wird kein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt. Ideal sind aber Realabschluss oder Abitur. Computerkenntnisse und Fremdsprachen sind ein Plus.

So sieht Deine Woche aus

Deine dreijährige Ausbildung erfolgt im dualen System. Das bedeutet, dass Du neben der praktischen Ausbildung in der Kanzlei an 1 - 2 Tagen in der Woche auch die örtliche Berufsschule besuchst.

Gut zu wissen

Der Berufsschulunterricht findet überwiegend an ein bis zwei Tagen vormittags in der Woche statt.

Alternativ wird der Berufsschulunterricht auch in Form eines „Blockunterrichts“ angeboten. Dann lernst Du im Monat eine Woche in der Berufsschule und arbeitest drei Wochen in der Kanzlei.

An der Berufsschule

Was lerne ich an der Berufsschule? Welche Fächer habe ich?

Was lerne ich hier?

Der Unterricht an der Berufsschule unterteilt sich in so genannte Lernfelder, die sich aus dem Rahmenlehrplan ergeben. Du wirst in allgemeinen Fächern wie Deutsch, Sozialkunde oder Sport und in berufsspezifischen Fächern, beispielsweise Verfahrensrecht, Kostenrecht, Büroorganisation und Mandantenbetreuung unterrichtet.

Hier findest Du den Rahmenlehrplan. Die Lernfelder sind jeweils nach Ausbildungsjahr geordnet.

Verkürzen geht auch

In Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden oder Du kannst die Abschlussprüfung vorzeitig ablegen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfährst Du bei der Rechtsanwaltskammer.

In der Kanzlei

Welche Tätigkeiten erwarten mich in der Kanzlei? Was ist mein Job?

Was ist mein Job?

Du lernst vor allem, wie der Kanzleialltag abläuft. Unter Anleitung wirst Du unter anderem:

  • mit Mandanten am Telefon oder persönlich sprechen

  • Besprechungstermine planen und vorbereiten

  • mit Gerichten und Behörden kommunizieren

  • Diktate am Computer schreiben

  • eigene Schreiben an Mandanten, Gerichte oder Behörden fertigen

  • Akten führen

  • Fristen und Termine überwachen

  • Rechnungen erstellen und Zahlungseingänge prüfen

Anwaltsnotare beschäftigen sich darüber hinaus mit der Beurkundung wichtiger Verträge, wie Eheverträge, Erbverträge, Testamente oder Grundstücksgeschäften. Als Auszubildende für den Beruf der Rechtsanwalts- und Notarsfachangestellten lernst du deshalb auch wie man in Register, zum Beispiel das Grundbuch, Einsicht nimmt und wie Urkunden vorbereitet werden. Je weiter Deine Ausbildung fortgeschritten ist, desto selbstständiger wirst Du in der Kanzlei mitarbeiten.

Spezialisierungen prägen deine Arbeit

Die meisten Anwälte haben sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert. Zum Beispiel Strafrecht, Familienrecht oder Wirtschaftsrecht. Achte bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz darauf, dass Dich der fachliche Schwerpunkt der Kanzlei interessiert. Denn je größer das eigene Interesse am Rechtsgebiet ist, desto mehr Spaß macht die Ausbildung und umso besser schneidest Du bei der Abschlussprüfung ab.

Prüfungen

Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres legst Du eine Zwischenprüfung ab. Dabei werden Dir Fragen aus den Bereichen Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung gestellt, die du in jeweils 60 Minuten schriftlich beantwortest. Falls Du die Zwischenprüfung nicht bestehst, musst Du zwar nicht Deine Ausbildung abbrechen, Du solltest es aber als Ansporn sehen, härter zu arbeiten.

Am Ende der Ausbildung folgt die Abschlussprüfung. Sie wird von der jeweiligen Rechtsanwalts- beziehungsweise Notarkammern durchgeführt. Hast Du die Prüfung bestanden, erhältst Du ein Zeugnis und darfst Dich Rechtsanwaltsfachangestellte/r beziehungsweise Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r nennen.

Wenn's schneller gehen soll

Du kannst Du Abschlussprüfung auch vorziehen, wenn Deine Leistungen entsprechend gut sind. Erkundige Dich über die Voraussetzungen bei der Rechtsanwaltskammer.

Mehr zu den Prüfungen

Die Abschlussprüfung findet teilweise mündlich und teilweise schriftlich statt. Dir werden praxisbezogene Fälle gestellt, die Du mit deinem in der Ausbildung erworbenen Wissen lösen wirst. Dabei musst du beispielsweise nachweisen, dass Du in der Lage bist, Büro- und Verwaltungsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren und Mandanten serviceorientiert zu betreuen. Auch Deine Rechtskenntnisse werden abgefragt, beispielsweise im Zivil- und im Zwangsvollstreckungsrecht oder auch im Vergütungsrecht.

Die einzelnen Prüfungsgebiete sind in der Ausbildungsverordnung aufgezählt, Du findest sie unter §7 für Rechtsanwaltsfachangestellte und unter § 9 für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte.

Tipp: Bei den Rechtsanwaltskammern erhält man ältere Prüfungsaufgaben zum Üben.

Und nach der Ausbildung

Dich erwarten beste Aussichten auf einen zukunftsorientierten und sicheren Arbeitsplatz mit vielseitigem Aufgabenbereich.

Hast Du Deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, stehen dir viele Möglichkeiten offen: Entweder übernimmt Dich Deine Ausbildungskanzlei oder Du schaust Dich auf dem Stellenmarkt um. Nicht nur Rechtsanwälte oder Anwaltsnotare suchen Leute wie Dich, auch in Rechtsabteilungen von Unternehmen, Banken und Versicherungen oder in der öffentlichen Verwaltung hast Du mit Deiner Ausbildung hervorragende Chancen auf einen sicheren Arbeitsplatz mit besten Karrierechancen.

 

Wenn’s um’s Geld geht

Die Ausbildungsvergütung legt Deine auszubildende Kanzlei fest. Regional bestehen dabei erhebliche Unterschiede. Die Rechtsanwaltskammern sprechen aber Empfehlungen aus, wie hoch die Vergütung mindestens sein sollte. Wir sagen Dir, womit Du ungefähr rechnen kannst.

Damit kannst Du rechnen

Die Ausbildungsvergütung wird individuell zwischen Dir und Deinem Ausbilder vereinbart. Dein Ausbilder muss Dir eine angemessene Vergütung zahlen. Die Rechtsanwaltskammern sprechen deshalb Empfehlungen aus, wie hoch die Ausbildungsvergütung sein sollte.
Bei der Höhe der Vergütung muss sich Dein Ausbilder an den Empfehlungen der zuständigen Rechtsanwaltskammer orientieren. Regional bestehen dabei erhebliche Unterschiede. Die durchschnittliche empfohlene Ausbildungsvergütung beträgt bundesweit (Stand 01/2024)

  • im 1. Ausbildungsjahr 940,04 Euro,
  • im 2. Ausbildungsjahr 1046,83 Euro und
  • im 3. Ausbildungsjahr 1.144,38 Euro.

Weitere Informationen findest Du hier.

Wichtig für Dich zu wissen ist, dass seit dem 01.01.2020 für Auszubildende eine gesetzliche Mindestvergütung gilt. Das ist in § 17 BBiG geregelt. Die Mindestvergütung bildet die unterste Grenze für eine angemessene Vergütung.

Das bedeutet, dass Du auf jeden Fall folgende monatliche Mindestvergütung erhalten musst:

 

Beginn der Ausbildung 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
2021 550 Euro 649 Euro 743 Euro
2022 585 Euro 690 Euro 790 Euro
2023 620 Euro 732 Euro 837 Euro
2024 649 Euro 766 Euro 876 Euro

 

Viele weitere Informationen zur Mindestvergütung findest Du auch auf der Internetseite des Bildungsministeriums (BMBF).

Meine nächsten Schritte

Wenn Du weitere Fragen hast, schaue doch mal in unseren FAQ nach oder informiere dich in unserer Jobbörse, ob eine geeignete Praktikums- oder Ausbildungsstelle angeboten wird.

FAQ