Prüfungen
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres legst Du eine Zwischenprüfung ab. Dabei werden Dir Fragen aus den Bereichen Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung gestellt, die du in jeweils 60 Minuten schriftlich beantwortest. Falls Du die Zwischenprüfung nicht bestehst, musst Du zwar nicht Deine Ausbildung abbrechen, Du solltest es aber als Ansporn sehen, härter zu arbeiten.
Am Ende der Ausbildung folgt die Abschlussprüfung. Sie wird von der jeweiligen Rechtsanwalts- beziehungsweise Notarkammern durchgeführt. Hast Du die Prüfung bestanden, erhältst Du ein Zeugnis und darfst Dich Rechtsanwaltsfachangestellte/r beziehungsweise Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r nennen.