Deinen Urlaubsanspruch vereinbarst Du mit Deinem Arbeitgeber. Er wird im Ausbildungsvertrag festgelegt. Der gesetzliche Mindesturlaub ist nach Alter gestaffelt. Er beträgt pro Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember):
Bei Jugendlichen unter 16 Jahren mindestens 30 Werktage,
bei Jugendlichen unter 17 Jahren mindestens 27 Werktage,
bei Jugendlichen unter 18 Jahren mindestens 25 Werktage,
bei Erwachsenen mindestens 24 Werktage pro Kalenderjahr
Den genauen Urlaub für das laufende Jahr kannst Du Dir von deinem Arbeitgeber jederzeit ausrechnen lassen.