Wie viele Stunden arbeite ich pro Woche?

Deine Arbeitszeit wird in Deinem Ausbildungsvertrag geregelt. Wenn Du jünger als 18 Jahre alt bist, darfst du nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten. In der Regel werden aber auch für ältere Auszubildende keine längeren Arbeitszeiten vereinbart.

Für den Besuch der Berufsschule muss Dir Dein Arbeitgeber freigeben. Die Zeit dort gilt als Arbeitszeit – dabei zählt ein Unterrichtstag mit mindestens fünf Schulstunden wie ein Arbeitstag.