Die Probezeit beträgt höchstens vier Monate und kann bis auf einen Monat verkürzt werden. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit fristlos gekündigt werden.
Die Probezeit beträgt höchstens vier Monate und kann bis auf einen Monat verkürzt werden. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit fristlos gekündigt werden.