Die Ausbildungsvergütung wird individuell zwischen Dir und Deinem Ausbilder vereinbart. Dein Ausbilder muss Dir eine angemessene Vergütung zahlen. Die Rechtsanwaltskammern sprechen deshalb Empfehlungen aus, wie hoch die Ausbildungsvergütung sein sollte.
Die Ausbildungsvergütung wird individuell zwischen Dir und Deinem Ausbilder vereinbart. Dein Ausbilder muss Dir eine angemessene Vergütung zahlen. Die Rechtsanwaltskammern sprechen deshalb Empfehlungen aus, wie hoch die Ausbildungsvergütung sein sollte.
Bei der Höhe der Vergütung muss sich Dein Ausbilder an den Empfehlungen der zuständigen Rechtsanwaltskammer orientieren. Regional bestehen dabei erhebliche Unterschiede. Die durchschnittliche empfohlene Ausbildungsvergütung beträgt bundesweit (Stand 01/2024)
- im 1. Ausbildungsjahr 940,04 Euro,
- im 2. Ausbildungsjahr 1046,83 Euro und
- im 3. Ausbildungsjahr 1144,38 Euro.
Weitere Informationen findest Du hier.
Wichtig für Dich zu wissen ist, dass seit dem 01.01.2020 für Auszubildende eine gesetzliche Mindestvergütung gilt. Das ist in § 17 BBiG geregelt. Die Mindestvergütung bildet die unterste Grenze für eine angemessene Vergütung.
Das bedeutet, dass Du auf jeden Fall folgende monatliche Mindestvergütung erhalten musst:
Beginn der Ausbildung | 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
2021 | 550 Euro | 649 Euro | 743 Euro |
2022 | 585 Euro | 690 Euro | 790 Euro |
2023 | 620 Euro | 732 Euro | 837 Euro |
2024 | 649 Euro | 766 Euro | 876 Euro |
2025 | 682 Euro | 805 Euro | 921 Euro |
Viele weitere Informationen zur Mindestvergütung findest Du auch auf der Internetseite des Bildungsministeriums (BMBF).