Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind eine freiwillig zu vereinbarende Sonderleistung des Arbeitgebers. Einen gesetzlichen Anspruch darauf hat man also nicht.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind eine freiwillig zu vereinbarende Sonderleistung des Arbeitgebers. Einen gesetzlichen Anspruch darauf hat man also nicht.