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Häufige Suchanfragen: Ausbildung Job

Wo ist die Ausbildung geregelt?

Ganz wichtig ist dabei Dein Ausbildungsvertrag. Den schließt Du direkt mit dem Deinem künftigen Arbeitgeber, also dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin, ab. Wenn Du noch minderjährig bist, müssen auch Deine Eltern den Ausbildungsvertrag unterschreiben. Darin werden unter anderem die Ausbildungsvergütung und der Urlaubsanspruch geregelt. Hier findest Du das Muster für einen Ausbildungsvertrag, das von vielen Kanzleien verwendet wird.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen Deiner Ausbildung sind:

Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.3.2005

Jugendarbeitsschutzgesetz

Ausbildungsverordnung (ReNoPatAusbV) mit Ausbildungsrahmenplan

Die Bildungsminister der Bundesländer haben 2014 einen Rahmenlehrplan verabschiedet, der die Inhalte der Ausbildung regelt. Außerdem gibt es für jede Rechtsanwaltskammer eine Prüfungsordnung, die genauere Regelungen zur Durchführung der Abschlussprüfung enthält. Nähere Auskünfte dazu gibt Dir die Rechtsanwaltskammer.

Wie viel verdiene ich während meiner Ausbildung?

Die Ausbildungsvergütung wird individuell zwischen Dir und Deinem Ausbilder vereinbart. Dein Ausbilder muss Dir eine angemessene Vergütung zahlen. Die Rechtsanwaltskammern sprechen deshalb Empfehlungen aus, wie hoch die Ausbildungsvergütung sein sollte.

Die Ausbildungsvergütung wird individuell zwischen Dir und Deinem Ausbilder vereinbart. Dein Ausbilder muss Dir eine angemessene Vergütung zahlen. Die Rechtsanwaltskammern sprechen deshalb Empfehlungen aus, wie hoch die Ausbildungsvergütung sein sollte.
Bei der Höhe der Vergütung muss sich Dein Ausbilder an den Empfehlungen der zuständigen Rechtsanwaltskammer orientieren. Regional bestehen dabei erhebliche Unterschiede. Die durchschnittliche empfohlene Ausbildungsvergütung beträgt bundesweit (Stand 01/2024)

  • im 1. Ausbildungsjahr 940,04 Euro,
  • im 2. Ausbildungsjahr 1046,83 Euro und
  • im 3. Ausbildungsjahr 1144,38 Euro.

Weitere Informationen findest Du hier.

Wichtig für Dich zu wissen ist, dass seit dem 01.01.2020 für Auszubildende eine gesetzliche Mindestvergütung gilt. Das ist in § 17 BBiG geregelt. Die Mindestvergütung bildet die unterste Grenze für eine angemessene Vergütung.

Das bedeutet, dass Du auf jeden Fall folgende monatliche Mindestvergütung erhalten musst:

 

Beginn der Ausbildung 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
2021 550 Euro 649 Euro 743 Euro
2022 585 Euro 690 Euro 790 Euro
2023 620 Euro 732 Euro 837 Euro
2024 649 Euro 766 Euro 876 Euro
2025 682 Euro 805 Euro 921 Euro

 

Viele weitere Informationen zur Mindestvergütung findest Du auch auf der Internetseite des Bildungsministeriums (BMBF).