Deine Fragen – unsere Antworten.

Häufige Suchanfragen: Ausbildung Job

Wo finde ich weitere Informationen über die Ausbildung?

In erster Linie können Dir hier die Rechtsanwaltskammern weiterhelfen. Die Kontaktdaten findest du hier.

Kann ich zum „Reinschnuppern“ erstmal ein Praktikum machen?

Ja, bei einem Praktikum kannst Du schauen, ob der Beruf etwas für dich sein könnte. Praktikumsplätze findest Du hier oder du fragst bei der Rechtsanwaltskammer.

Wie finde ich eine geeignete Kanzlei?

In unserer Jobbörse siehst Du, welche Kanzleien in Deiner Nähe einen Ausbildungsplatz anbieten. Auch auf den Internetseiten der regionalen Rechtsanwaltskammern sind Ausbildungsangebote zu finden. Du solltest Dich vorab über die ausgewählte Kanzlei informieren, zum Beispiel darüber, auf welchen Rechtsgebieten sie tätig ist. Wenn Du dich beispielsweise für Computertechnik interessierst, wäre eine Kanzlei, die sich mit dem IT-Recht befasst, vielleicht geeigneter als eine rein familienrechtliche Kanzlei.

Wo ist die Ausbildung geregelt?

Ganz wichtig ist dabei Dein Ausbildungsvertrag. Den schließt Du direkt mit dem Deinem künftigen Arbeitgeber, also dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin, ab. Wenn Du noch minderjährig bist, müssen auch Deine Eltern den Ausbildungsvertrag unterschreiben. Darin werden unter anderem die Ausbildungsvergütung und der Urlaubsanspruch geregelt. Hier findest Du das Muster für einen Ausbildungsvertrag, das von vielen Kanzleien verwendet wird.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen Deiner Ausbildung sind:

Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.3.2005

Jugendarbeitsschutzgesetz

Ausbildungsverordnung (ReNoPatAusbV) mit Ausbildungsrahmenplan

Die Bildungsminister der Bundesländer haben 2014 einen Rahmenlehrplan verabschiedet, der die Inhalte der Ausbildung regelt. Außerdem gibt es für jede Rechtsanwaltskammer eine Prüfungsordnung, die genauere Regelungen zur Durchführung der Abschlussprüfung enthält. Nähere Auskünfte dazu gibt Dir die Rechtsanwaltskammer.

Wie viel verdiene ich während meiner Ausbildung?

Die Ausbildungsvergütung wird individuell zwischen Dir und Deinem Ausbilder vereinbart. Dein Ausbilder muss Dir eine angemessene Vergütung zahlen. Die Rechtsanwaltskammern sprechen deshalb Empfehlungen aus, wie hoch die Ausbildungsvergütung sein sollte.

Die Ausbildungsvergütung wird individuell zwischen Dir und Deinem Ausbilder vereinbart. Dein Ausbilder muss Dir eine angemessene Vergütung zahlen. Die Rechtsanwaltskammern sprechen deshalb Empfehlungen aus, wie hoch die Ausbildungsvergütung sein sollte.
Bei der Höhe der Vergütung muss sich Dein Ausbilder an den Empfehlungen der zuständigen Rechtsanwaltskammer orientieren. Regional bestehen dabei erhebliche Unterschiede. Die durchschnittliche empfohlene Ausbildungsvergütung beträgt bundesweit (Stand 01/2024)

  • im 1. Ausbildungsjahr 940,04 Euro,
  • im 2. Ausbildungsjahr 1046,83 Euro und
  • im 3. Ausbildungsjahr 1144,38 Euro.

Weitere Informationen findest Du hier.

Wichtig für Dich zu wissen ist, dass seit dem 01.01.2020 für Auszubildende eine gesetzliche Mindestvergütung gilt. Das ist in § 17 BBiG geregelt. Die Mindestvergütung bildet die unterste Grenze für eine angemessene Vergütung.

Das bedeutet, dass Du auf jeden Fall folgende monatliche Mindestvergütung erhalten musst:

 

Beginn der Ausbildung 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
2021 550 Euro 649 Euro 743 Euro
2022 585 Euro 690 Euro 790 Euro
2023 620 Euro 732 Euro 837 Euro
2024 649 Euro 766 Euro 876 Euro
2025 682 Euro 805 Euro 921 Euro

 

Viele weitere Informationen zur Mindestvergütung findest Du auch auf der Internetseite des Bildungsministeriums (BMBF).

Wie lange läuft meine Ausbildung?

Grundsätzlich beträgt Deine Ausbildungsdauer drei Jahre. Die Ausbildungszeit sowie das Datum des Beginns und der Beendigung der Ausbildungszeit werden in den Ausbildungsvertrag aufgenommen.

Wenn Du besonders gut bist, kann in Ausnahmefällen die Ausbildung auch verkürzt werden. Das besprichst Du dann im Einzelnen mit Deinem Ausbilder und der Rechtsanwaltskammer.

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

Deinen Urlaubsanspruch vereinbarst Du mit Deinem Arbeitgeber. Er wird im Ausbildungsvertrag festgelegt. Der gesetzliche Mindesturlaub ist nach Alter gestaffelt. Er beträgt pro Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember):

Bei Jugendlichen unter 16 Jahren mindestens 30 Werktage,

bei Jugendlichen unter 17 Jahren mindestens 27 Werktage,

bei Jugendlichen unter 18 Jahren mindestens 25 Werktage,

bei Erwachsenen mindestens 24 Werktage pro Kalenderjahr

Den genauen Urlaub für das laufende Jahr kannst Du Dir von deinem Arbeitgeber jederzeit ausrechnen lassen.

Bekomme ich Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind eine freiwillig zu vereinbarende Sonderleistung des Arbeitgebers. Einen gesetzlichen Anspruch darauf hat man also nicht.

Was bedeutet eigentlich Berufsschulpflicht?

In der Regel besteht während der Ausbildung Berufsschulpflicht.
Der Berufsschulunterricht findet überwiegend an 1 – 2 Tagen vormittags in der
Woche statt. Vereinzelt wird der Berufsschulunterricht auch in der Form von
„Blockunterricht“ angeboten.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit beträgt höchstens vier Monate und kann bis auf einen Monat verkürzt werden. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit fristlos gekündigt werden.

Wie viele Stunden arbeite ich pro Woche?

Deine Arbeitszeit wird in Deinem Ausbildungsvertrag geregelt. Wenn Du jünger als 18 Jahre alt bist, darfst du nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten. In der Regel werden aber auch für ältere Auszubildende keine längeren Arbeitszeiten vereinbart.

Für den Besuch der Berufsschule muss Dir Dein Arbeitgeber freigeben. Die Zeit dort gilt als Arbeitszeit – dabei zählt ein Unterrichtstag mit mindestens fünf Schulstunden wie ein Arbeitstag.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit meinem Ausbilder habe?

In einem solchen Fall kannst Du Dich vertrauensvoll an Deine Rechtsanwaltskammer wenden.

Wann endet das Ausbildungsverhältnis?

Das Ausbildungsverhältnis endet entweder mit dem Ablauf der Ausbildungszeit oder mit dem Bestehen der Abschlussprüfung, also in der Regel nach drei Jahren. Bei Nichtbestehen verlängert sich die Frist nur dann, wenn der Auszubildende innerhalb einer angemessenen Frist um eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächsten Prüfung bittet. Weitere Details hierzu erfährst Du dann von deiner Rechtsanwaltskammer.